Immer mehr deutsche Städte werden besser für Radfahrer ausgelegt, denn und auch dadurch steigt die Zahl der Fahrradfahrer an. Das bedeutet viele Radfahrer auf den Radwegen und Straßen. Dadurch kann es zu sehr vielen Unfällen und Schäden kommen. Sei es zwischen zwei Fahrradfahrern, zwischen Autofahrern und Fahrrad oder LKWs und Fahrrädern. Dabei ziehen die Radfahrer so gut wie immer den Kürzeren. Das macht es wichtig sich mit einem Helm und bedachter Vorsicht beim Fahren zu beschützen.
Regeln und Verbote auch für Fahrradfahrer
Doch können nicht nur Autofahrer den Verkehr gefährden und somit Unfälle verursachen, auch Radfahrer tragen oftmals die Schuld. Viele Radfahrer vergessen, dass auch für sie Regeln und Pflichten gelten, die sie beachten müssen. Denn auch viele Unfälle passieren durch ein Verstoß gegenüber dieser Regeln und unaufmerksamer Fahrweise der Radfahrer sowie Autofahrer.
75 – Prozent – Regel
Werden gewisse Regeln nicht gefolgt und dadurch ein Unfall verursacht, haftet zu einem großen Teil der Radfahrer. Denn nicht, wie viele Menschen der Meinung sind, ist die schwächere Partei immer unschuldig und somit haftungsfrei. Sind Radfahrer an einem Unfall beteiligt und durch ihre Fahrweise oder ihren Verstoß der Verursacher des Unfalls, haften sie für ihre Fehler. Doch nicht nur der Radfahrer allein trägt die Schuld, sondern auch der PKW oder LKW-Fahrer. Somit müssen diese auch einen Teil des Schadens übernehmen. Man spricht hier von der 75 – Prozent – Regel. Radfahrer, die durch Verstöße und somit eigenes Mitverschulden an einem Unfall beteiligt sind, müssen 75 Prozent des Schadens bezahlen. Damit bleiben 25 Prozent für die anderen Beteiligten übrig.
Unfallverschuldungen
Radfahrer sollten, wenn ein Radweg vorhanden ist, diesen auch benutzen. Das bringt sie selbst nicht in die Gefahr der Autos und behindert den Verkehr weniger. Auch sind Lichter bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen anzubringen. Radfahrer, die keine Beleuchtung am eigenen Fahrrad haben, sind an einem Unfall mitverschuldet.
Radfahrer müssen an roten Ampeln sowie Fußgänger Übergänge anhalten. Werden diese jedoch überfahren und es kommt zu einem folgenden Unfall, haftet ebenfalls der Radfahrer mit. Stehende Autos an roten Ampeln dürfen prinzipiell von Radfahrern rechts und links überholt werden. Kommt es hier jedoch zu einem Auffahrunfall oder anderen Schäden, die durch den Radfahrer verschuldet sind, zahlt dieser.
Fahren Radfahrer zwar auf dem Radweg, jedoch nicht in die richtige Richtung, wird dies nicht als Straftat angesehen. Verursacht er aber auf seinem Weg einen Unfall, dann haftet der Fahrer des Fahrrads mit 75 Prozent.
Versicherung
Verfügen Radfahrer über keine Haftpflichtversicherung, muss der Schaden persönlich bezahlt werden. Fahrradfahren ohne Helm ist zwar sehr verantwortungslos, jedoch keine Pflicht und es vermindert den Schadensersatz auch nicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist somit sehr zu empfehlen. Denn ob selbstverschuldet oder nicht, ein Fahrradunfall kann für den Radfahrer nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle schlimme Folgen haben.